Lärmaktionsplan
Das Protokoll der Gemeindevertretungssitzung vom 23. September 2013 stellt kurz und knapp fest:
"6. Erstellen eines Lärmaktionsplanes. Die Lärmkartierung wurde durchgeführt. Eine Bürgeranhörung fand vor der Sitzung statt. Einige Häuser im Außenbereich der Gemeinde sind von der Lärmbelästigung nach dem aktuellen Stand nur nachts betroffen. Die Werte von der Deutschen Bahn liegen jedoch noch nicht vor. Die Gemeindevertretung ist einstimmig für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes."
War‘s das schon?
Lärmaktionspläne sind nach EU-Richtlinie vorgeschriebene Pläne, in denen eine Gemeinde „Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete“[1] festlegt.
Nun kann man sich das in Witzwort ganz einfach machen: Im Prinzip leben wir in einer „ruhigen“ ländlichen Region – mit den gewohnten gelegentlichen Belästigungen durch landwirtschaftliche Maschinen oder durch den Rasenmäher des Nachbarn. Lärm macht nur die B 5. Und die Bahnlinie, die unser Gemeindegebiet durchzieht, ist nicht wirklich ein Problem.
So weit, so gut – man zieht also den Lärmaktionsplan „schlank“ durch. Er stellt im Wesentlichen fest, dass es einige Lärmbetroffene entlang der B 5 gibt, damit deren Ansprüche gegenüber dem Bund als Verantwortlichen dokumentiert sind.
Nun findet man aber auf der Website des zuständigen Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holsteins in den Erläuterungen zur Lärmaktionsplanung einen interessanten Hinweis: „In den Gemeinden können weitere relevante Lärmemittenten als die kartierten Hauptverkehrswege vorhanden sein. Es ist daher zu prüfen, ob zur Aktionsplanung eine detailliertere Bestandserfassung erforderlich ist bzw. ob bereits andere vorhandene Lärmkarten herangezogen werden können.“[1] Im Klartext: Die Landesregierung hat nur den von den Hauptverkehrswegen ausgehenden Lärm erfasst und in Karten dargestellt, auf Witzworter Gebiet die B 5. Die Gemeinde muss dann prüfen, ob es weitere Lärmquellen gibt, die in den Aktionsplan einfließen sollten.
Diese Ausgangslage war für uns (WOF-Fraktion und Mitglieder) Anlass, um im Rahmen der Bürgeranhörung zum Lärmaktionsplan zu fragen: Ist es nicht sinnvoll, die Meierei, die ja nun nachweislich Lärm erzeugt, mit ihren genehmigten Grenzwerten in den Plan aufzunehmen? Dann hätte man die wichtigsten Lärmquellen Witzworts in einem Dokument zusammengefasst und könnte bei der regelmäßigen Überarbeitung zuverlässig prüfen, ob sich die Lärmsituation in die richtige Richtung entwickelt.
Und wurde diese Chance genutzt?
Nicht wirklich. Verabschiedet wurde der Lärmaktionsplan (LAP) in Witzwort-typischer Vorgehensweise:
- Die Bürgeranhörung wurde nur in der Einladung zur Gemeindevertretungssitzung mit 14 Tagen Vorlauf angekündigt.
- Am selben Termin stand auch schon gleich die Verabschiedung des LAP an.
Diese Eilmethode hat mit dem von der Landesregierung vorgeschlagenen grundsätzlichen Verfahren herzlich wenig zu tun (siehe Grafik, Quelle).
Dagegen meint WOF:
- In einer Bürgerversammlung hätte man das Thema „Lärm in Witzwort“ grundsätzlich ansprechen können.
- Das interessante und positive Thema „Schutz ruhiger Gebiete“ hätte diskutiert werden können.
- Durch eine rechtzeitige Ankündigung der Bürgeranhörung, z.B. in Amtsblatt und Haubarg, hätte man ein größeres Interesse der Witzworterinnen und Witzworter erreichen können.
- Das Mindeste ist aus unseres Sicht: dass der beschlossene Lärmaktionsplan im Internet steht (www.amt-nordsee-treene.de). Zum Beispiel als Anhang des Protokolls oder als eigenes Dokument. Hier heißt es aber im Protokoll nur ganz cool: „Eine Ausfertigung ist der Originalniederschrift beigefügt.“ Na super!
[1] http://www.umweltdaten.landsh.de/public/umgebungslaerm/ulr/de/aktion/bewertung.html
[2] http://www.umweltdaten.landsh.de/public/umgebungslaerm/ulr/de/aktion/index.html
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