Stimmt zu, wer schweigt?

Ein Ausschussmitglied beanstandete diesen letzten Satz: „Es gab zu diesem Thema keine Abstimmung. Hätte es eine gegeben, hätte ich nicht zugestimmt.“ Der Ausschussvorsitzende Hauke Mann entgegnete sinngemäß: Wer nichts sagt, stimmt zu. Aber bedeutet Schweigen in diesem Zusammenhang wirklich Zustimmung?

Zunächst suggeriert das Wort „einstimmig“,

  • dass es zu diesem TOP überhaupt eine Abstimmung gab,
  • dass bei dieser Abstimmung alle Entscheidungsberechtigten „mit einer Stimme“ abgestimmt haben.

Zu TOP 5 gab es jedoch keine Abstimmung. Zwar äußerten sich einige Ausschlussmitglieder mehrheitlich positiv, aber eben nicht alle. Kann man aus mehrheitlich positiven Bemerkungen Einstimmigkeit ableiten? Nein, das kann man nicht. Denn dass jemand in einer Diskussion schweigt, kann viele Gründe haben: Das Thema ist neu, er oder sie muss sich erst eine Meinung bilden, ist mit dem Gesagten einverstanden oder auch nicht einverstanden oder ist einfach nur unentschlossen.

Bis auf einige Spezialfälle hat Schweigen im Rechtsverkehr keinen Inhalt und darf weder mit Zustimmung noch mit Ablehnung bewertet werden. Hätte es im Protokoll sinngemäß geheißen: „Der Sozialausschuss hat eine überwiegend positive Einstellung“, wäre es zu keiner Beanstandung gekommen.

Man mag diese Gedanken für kleinlich, für Haarspalterei halten. Jedoch geht es bei der Aussage „Wer schweigt, stimmt zu“ um etwas Grundsätzliches. Denn nicht selten kommt es in Gemeinderats- oder Ausschusssitzungen vor, dass aus Beratungen und Diskussionen Beschlüsse hergeleitet werden, die de facto keine sind.

Dieser kurze Beitrag möchte dieses Missverständnis bewusst machen. Damit künftig nur noch ein Ja als Zustimmung und ein Nein als Ablehnung gilt. Wer schweigt, schweigt. Sonst nichts.

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